Krane & Hebezeuge
Wir sind eine Inspektionsstelle gemäß AKKG und EN ISO/IEC 17020 für die Überprüfungen von Kranen und Hebezeugen.
Krane und Hebezeuge bedürfen laut Arbeitsmittelverordnung vor ihrer ersten Verwendung eine Abnahmeprüfung (AM-VO § 7) und in der Folge einmal im Jahr eine wiederkehrende Überprüfung (AM-VO § 8 bzw. BetrSichV).
Neben Turmdrehkranen, Brücken- und Portalkranen, Säulen- und Wandschwenkkranen, sowie Einschienenbahnen mit Elektroketten- bzw. Seilzügen prüfen wir auch sämtliche Hebezeuge wie z.B. Seilwinden, Bauzüge und sonstige Hebevorrichtungen, sowie alle kraftbetätigten Arbeitsmittel zum Heben von Lasten oder Personen gemäß AM-VO bzw. BetrSichV.
Die Glatz Technik Planungs und Überprüfungs GmbH hat sich auf diese Überprüfungen spezialisiert und wir können durch unsere jahrelange Erfahrung und unseren fachlich hoch qualifizierten Mitarbeiter höchstmögliche Sicherheit bieten.