Aufzüge

Aufzüge gehören zu den überwachungspflichtigen Hebeanlagen. Darunter fallen gemäß Hebeanlagenbetriebsverordnung (HBV): Personenaufzüge aller Art, Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge, Hebeeinrichtungen für Personen, Treppenschrägaufzüge,Plattformlifte, Rolltreppen und spezielle Hubtische. All diese Anlagen müssen gemäß § 4 der HBV einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen werden.

Die Glatz Technik Planungs und Überprüfungs GmbH ist eine Inspektionsstelle gemäß § 15, Abs. 1, Z1 (Aufzugsprüfer) und führt für oben genannte Anlagen die wiederkehrenden Überprüfungen durch. Ebenso bieten wir die Abnahmeprüfungen für Aufzüge (aufzugsähnlche Anlagen) nach MSV an.