Compliance
VERHALTENSCODEX für INTEGRITÄT und COMPLIANCE in der
GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GMBH
Grundsätze unserer Unternehmenskultur
35 Jahre reicht die Geschichte der Glatz Technik Planungs und Überprüfungs GmbH zurück. Es gibt in der heutigen Zeit nur wenige Unternehmen in der Prüfbranche, denen es gelungen ist, die Gezeiten der rauen Wirtschaftsrealität so zu meistern wie unser Unternehmen.
Der Schlüssel zu dieser Nachhaltigkeit liegt in unserer Unternehmenskultur, die geprägt ist von unseren Unternehmenswerten wie Kompetenz, Begeisterung, Unternehmertum und unserem Bekenntnis zu Integrität und Aufrichtigkeit sowie zur konsequenten Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen (Compiance). Diesen Anspruch stellen wir sowohl an unsere Mitarbeiter als auch an unsere Geschäftspartner.
Nicht nur die Zuverlässigkeit und der hohe Standard unserer Dienstleistungen, sondern auch die Integrität unseres gesamten Handelns bestätigt das von unseren Kunden und Geschäfts-partnern entgegengebrachte Vertrauen. Verstöße gegen Gesetze, Regeln oder unsere Wertvorstellungen ziehen entsprechende Maßnahmen und Sanktionen nach sich.
Unsere Unternehmenswerte sind das Leitbild für ein rechtlich und ethisch korrektes Verhalten im Geschäftsleben. Wir haben die Erwartung an jeden einzelnen Mitarbeiter, dass unsere Werte verantwortungsbewusst umgesetzt werden und wir darüber gemeínsam die Basis für eine erfolgreiche wirtschaftliche und persönliche Zukunft schaffen.
Unsere Unternehmenswerte und unser Bekenntnis zu Integrität werden uns auch in Zukunft helfen wirtschaftliche Herausforderungen als Chance zu nutzen, unsere starke Marktposition zu festigen und diese erfolgreich weiter auszubauen.
W. Glatz (Gründer)
1) ZIELSETZUNG
Der vorliegende Verhaltenskodex soll eine Richtschnur für alle Mitarbeiter der GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH sein, sich im täglichen Geschäftsleben korrekt im Sinne der Gesetze, unserer internen Regeln und unserer Wertvorstellungen zu verhalten. Er bietet den Mitarbeitern eine Hilfestellung, um sich in bestimmten Situationen des Geschäftslebens eigenverantwortlich für die rechtlich ethisch einwandfreie Vorgehensweise zu entscheiden.
Alle Mitarbeiter sind dazu aufgerufen, diesen Verhaltenskodex täglich mit Leben zu erfüllen.
Sie prägen durch ihr Auftreten und ihr Verhalten nach außen das Ansehen des Unternehmens. Sie verstehen sich daher als Repräsentanten der GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH und achten auf eine positive Außenwirkung.
Ein Geschäftsabschluss, der unseren Grundsätzen widerspricht, wie sie in diesem Verhaltenskodex dargestellt sind, stellt im Ergebnis keinen nachhaltigen Nutzen für unser Unternehmen dar, sondern kann sogar zu einem erheblichen Schaden für uns führen.
2) GESETZES- UND REGELTREUES VERHALTEN
Die Mitarbeiter der GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH beachten konsequent und verantwortungsbewusst die jeweils für sie geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften sowie die firmeninternen Richtlinien und Regeln einschließlich dieses Verhaltenskodexes.
Bei Unklarheiten über den Anwendungsbereich oder die Bedeutung bestimmter Regelungen ist die Geschäftsführung zu befragen.
3) INTEGRITÄT
Mit Integrität meinen wir die Übereinstimmung unseres äußeren Handelns mit unseren inneren Werten, basierend auf Rechtschaffenheit und Fairness. Die Integrität stellt eine Art inneren moralischen Kompass dar und bietet – beispielsweise im Falle von Regelungslücken – eine Hilfestellung für Entscheidungen und Handlungsweisen, die unseren Wertvorstellungen entsprechen und mit einem allgemeingültigen Verständnis von Rechtschaffenheit übereinstimmen.
Die Mitarbeiter der GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH achten stets auf ein integres Verhalten im Arbeitsalltag.
4) FAIRNESS, ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGEBOT und VERHALTEN UNTEREINANDER
Ein Betriebsklima, das von Fairness geprägt ist, fördert die Motivation und Effizienz. Die Beziehungen zwischen Führungskräften und Mitarbeitern werden von Fairness, gegenseitigem Respekt, Offenheit und dem gemeinsamen Verständnis vertrauensvoller Zusammenarbeit geleitet.
Jegliche Formen von Diskriminierung haben keinen Platz in unserer Unternehmens-kultur. Wir benachteiligen oder bevorzugen niemanden aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, Alter, Behinderung, Herkunft und dulden diesbezüglich keinerlei Diskriminierung. Der Maßstab für die Beurteilung von Beschäftigten sind ausschließlich ihre fachlichen Fähigkeiten, Ihre Leistung und ihr ethisches Verhalten.
Jeder Mitarbeiter ist nachdrücklich aufgefordert, zu einer Atmosphäre respektvollen Miteinanders aktiv beizutragen.
Arbeitsplatzschikanen, unerwünschte sexuelle Annäherungen, unerwünschter Körperkontakt, unsittliche Angebote sowie beleidigende, anstößige oder herabsetzende Witze, Bemerkungen und Handlungen. Gewalt in jeglicher Form, Tätlichkeiten am Arbeitsplatz einschließlich Bedrohungen und Einschüchterungen sowie Mobbing sind in unserer Firma verboten.
Verstöße – insbesondere gegen diese Grundsätze – ziehen entsprechende Maßnahmen und Sanktionen nach sich.
5) VERTRAULICHKEIT UND GESCHÄFTSGEHEIMNISSE
Die Mitarbeiter der GLATZ TECHNIK GMBH dürfen vertrauliche Informationen, sowie
sie der Öffentlichkeit nicht bereits bekannt sind, nicht unbefugt an Dritte weitergeben.
Hierzu zählen insbesondere technische Daten, Finanzdaten, Betriebsdaten. Kundeninformationen und sonstige Informationen, die sich auf das Geschäft unserer Firma und seine betrieblichen Aktivitäten und Zukunftspläne beziehen und unser Know-How ist für den langfristigen Erfolg unseres Unternehmens von elementarer Bedeutung.
Aus diesem Grund haben die Mitarbeiter der GLATZ TECHNIK GMBH geistiges Eigentum gegen den unbefugten Zugriff von Dritten und vor unbefugter Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Das geistige Eigentum umfasst insbesondere Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen, Kundenlisten und Dienstleistungs-spezifikationen.
6) INSIDERINFORMATIONEN
Insiderinformationen sind alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet wären, erheblich zu beeinflussen.
Mitarbeiter dürfen Insiderinformationen nicht zum persönlichen Vorteil nutzen oder unbefugt an Dritte weitergeben.
Verstöße – insbesondere gegen diese Grundsätze – ziehen entsprechende Maßnahmen und Sanktionen nach sich, bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung durch die zuständigen staatlichen Stellen.
7) ANTIKORRUPTION / UNPARTEILICHKEIT
Kein Mitarbeiter darf persönliche Vorteile – insbesondere Einladungen, Geschenke und sonstige Zuwendungen – fordern oder annehmen, die nach objektiver Beurteilung dazu geeignet sind, eine unlautere Beeinflussung seines beruflichen Verhaltens zu bewirken.
Bereits der Anschein einer solchen, passiven oder aktiven, Beeinflussung ist zu vermeiden bzw. zurückzuweisen.
Die GLATZ TECHNIK Plaunungs und Überprüfungs GmbH setzt sich eine 100%-ige Unparteilichkeit zum Ziel.
8) UMGANG MIT UNTERNEHMUNGSRESSOURCEN
Alle Mitarbeiter gehen verantwortungsvoll, kostenbewusst und sorgsam mit den Ihnen durch das Unternehmen zur Verfügung gestellten Resourcen um.
Das gilt insbesondere für den Ihnen anvertrauten finanziellen Mittel bzw. Betriebsmitteln.
9) KARTELL- UND WETTBEWERBSRECHT
Die GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH steht mit zahlreichen anderen Unternehmen innerhalb und auch außerhalb unserer Branche im geschäftlichen Wettbewerb. Wir bekennen uns zu einem fairen und unbeschränkten Wettbewerb unter Beachtung der Vorgaben des Wettbewerbsrechts.
Alle Mitarbeiter sind zur Einhaltung des Kartell- und Wettbewerbsrechts verpflichtet. Dies umfasst das Verbot kartellrechtswidriger Vereinbarungen sowie das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
Die Mitarbeiter unterlassen insbesondere Vereinbarungen oder Absprachen mit Wettbewerben sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer Branche über die Preise von Dienstleistungen.
Die Mitarbeiter müssen sich darüber bewusst sein, dass auch der Austausch von wettbewerblich sensiblen Informationen gegen geltendes Recht verstößt.
Bei Teilnahme an einer Ausschreibung findet keinerlei Absprache mit anderen Teilnehmern dieser Ausschreibung statt.
10) VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN
Die Mitarbeiter sind sich bewusst, dass eine Vermischung von beruflichen und privaten Belangen problematisch sein kann. Daher achten die Mitarbeiter auf eine klare Trennung von beruflichen und privaten Interessen. Geschäftliche Entscheidungen oder Personalentscheidungen dürfen nicht aufgrund von privaten Interessen oder Beziehungen getroffen werden. Mögliche Interessenkonflikte sind unverzüglich der Geschäftsführung gegenüber offen zu legen und angemessen zu lösen.
11) SPENDEN UND SPONSORING
Spenden- oder Sponsoringaktionen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsführung und sind vollständig zu dokumentieren.
12) DATENSCHUTZ
Datenschutz bezeichnet den Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Die Grundlage hierfür ist das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. das sich darin ausdrückt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst entscheiden kann, wem, wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Die Mitarbeiter haben in Bezug auf personenbezogene Daten die einschlägigen Gesetze und betrieblichen Vorschriften zu befolgen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten darf nur auf Basis seiner legitimierten Grundlage in Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen erfolgen.
Festgestellte Verletzungen von Datenschutzvorschriften sind unverzüglich der Geschäftsführung mitzuteilen.
13) UMWELTSCHUTZ
Die GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH ist sich der ökologischen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit bewusst und fühlt sich verpflichtet, seine Umweltbilanz durch präventive Umweltmaßnahmen und den Einsatz umweltfreundlicher Technologien zu verbessern. Jeder Mitarbeiter soll die natürlichen Ressourcen schützen und bei seiner Arbeit bemüht sein durch Materialeinsparungen, energiesparende Planung sowie durch Vermeidung, Reduzierung und Recycling von Abfällen die Belastung der Umwelt auf ein Minimum zu reduzieren.
14) GESUNDHEIT UND ARBEITZSSCHUTZ
Die Mitarbeiter verdienen ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Die GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH legt deshalb größten Wert auf die Befolgung von Gesundheits- und Arbeitsschutzrichtlinien. Wir sind bestrebt, das körperliche und psychische Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern.
Die GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH betreibt Gesundheitsförderung als Schlüsselelement für eine nachhaltige Qualität seiner Dienstleistungen. Die Gesundheits- und Arbeitsschutzpolitik beinhaltet auch das Verbot von illegalen Drogen am Arbeitsplatz.
15) EINHALTUNG DES VERHALTENSKODEXES
Dieser Verhaltenskodex ist jedem Mitarbeiter auszuhändigen. Die GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH ist dafür verantwortlich, dass der Inhalt dieses Verhaltenskodexes allen Mitarbeitern verständlich ist.
Dieser Verhaltenscodex bildet die Grundlage für alle weiteren internen Regelungen der GLATZ TECHNIK Planungs und Überprüfungs GmbH
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex können disziplinarische Maßnahmen sowie zivil- oder strafrechtliche Schritte zur Folge haben.
16) INKRAFTTRETEN
Dieser Verhaltenskodex ist in letzter Überarbeitung und tritt mit Mai 2022 in Kraft.
Eventuell neuere Fassungen werden von der Geschäftsführung bekannt gegeben.